Infrastructure for spatial information in Europe
Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie)
Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wird der rechtliche Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen definiert. Die Richtlinie ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend und in nationales Recht umzusetzen [Link].
Anpassungen der Richtlinie erfolgten im Juni 2019 mittels VERORDNUNG (EU) 2019/1010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 mit dem dortigen Artikel 4 "Änderungen der Richtlinie 2007/2/EG". Betroffen sind die Artikel 21 (Stichtag für Bericht an die EU jetzt 31. März jeden Jahres) und 23 der Richtlinie, nachzulesen unter [Link].