Geodatenzugangsgesetz des Bundes

Mit dem "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG)" vom 10.02.2009 wird die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) der Europäischen Union auf Ebene des Bundes in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz dient dem Aufbau der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE). Es schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten auf Bundesebene und verpflichtet insoweit die geodatenhaltenden Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Mit einer Gesetzesänderung vom 07.11.2012 wurde unter anderem ergänzt, dass Geodaten und Metadaten des Bundes über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen sind, soweit nicht durch besondere Regelungen anderes bestimmt ist.

Landesgeodatenzugangsgesetz

Mit dem "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten in Baden-Württemberg (Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG)" wird die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) der Europäischen Union für Baden-Württemberg in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW).

Das LGeoZG wurde mit Artikel 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften" vom 17. Dezember 2009 beschlossen und ist am 24. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Die geodatenhaltenden Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Landkreise und der unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden verpflichtet, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallenden Geodaten in definierter Form über Geodatendienste zugänglich zu machen und mit Metadaten zu beschreiben.