Grundlagen einer Geodateninfrastruktur

(Quelle: Gesamtkonzeption GDI-BW)

Eine Geodateninfrastruktur (GDI) ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen (Definition nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz (§ 3 Abs. 5 LGeoZG).

Rechtliche Grundlagen
 

Regelungen GDI-DE
 

Kernbestandteile einer Geodateninfrastruktur

  • Geodaten, unterschieden nach Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft und die Liegenschaften anwendungsneutral darstellen und beschreiben sowie den für eine Geodateninfrastruktur elementaren räumlichen Bezug herstellen, und Geofachdaten anderer Verwaltungsbereiche, der Wirtschaft und der Wissenschaft, welche für spezielle fachliche Zwecke auf Grundlage der Geobasisdaten erhoben werden,
  • Geodatendienste und sonstige Netzdienste, die als vernetzbare Anwendungen Geodaten in einer dienstebasierten Architektur verarbeiten und in strukturierter Form zugänglich machen,
  • Metadaten, die Geodaten und Geodatendienste strukturiert beschreiben und in der Geodateninfrastruktur die Beurteilung, den Bezug und die Nutzung von Geodaten über Geodatendienste ermöglichen bzw. unterstützen, und
  • elektronische Netzwerke (Intranet, Internet) einschließlich der Netztechnologien als informationstechnische Trägerstruktur (IT-Netzinfrastruktur) der Geodatendienste und sonstigen Netzdienste.

Regelungen INSPIRE
 

Regelungen GDI-BW
 

Rahmenbedingunen einer Geodateninfrastruktur

  • Rechtsvorschriften, die den rechtlichen Rahmen zur Bereitstellung von Geodaten im Allgemeinen und der Geodateninfrastruktur im Speziellen festlegen,
  • Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen als organisatorischer Rahmen, um die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Geodateninfrastruktur zu verbessern und zu gewährleisten,
  • Vereinbarungen über Zugang und Nutzung zwischen Anbietern und Nutzern der Geodaten und Geodatendienste, und nicht zuletzt
  • Normen und Standards (Spezifikationen) als technische Grundlage der Geodateninfrastruktur zur Gewährleistung der Interoperabilität der Geodaten und Geodatendienste.